AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungsverträge

von Sabine Mauderer,  Consulting – Coaching – Mediation,  Hexenweg 12 ,  59510 Lippetal

für Coaching, Mediation, Beratungsarbeiten und ähnliche Dienstleistungen

Stand 01.04.2018

 

§ 1 Geltungsbereich 

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber für alle Aufträge über Coaching, Beratungsarbeiten  sowie  ähnliche  Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 

2. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung. 

 

§ 2 Gegenstand 

Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. 

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages 

1. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung,  spätestens jedoch mit Aufnahme der Arbeiten zustande. 

2.  Der  Auftragnehmer  hält  sich  an  sein  Vertragsangebot  vier  Wochen  gebunden,  sofern  es  nicht  ausdrücklich  als  freibleibend gekennzeichnet ist. 

 

§ 4 Besondere Pflichten des Auftragnehmers 

1.  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen der  Datenschutzgesetze  und  Verordnungen  zu  beachten  und Informationen  über  Betriebs-  und  Geschäftsgeheimnisse  des  Auftraggebers  vertraulich  zu behandeln und von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. 

2. Diese Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht an Dritte weitergegeben.

3. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

1.  Der  Auftraggeber ist  zur  Mitwirkung  verpflichtet,  soweit  es  zur ordnungsgemäßen  Erledigung  des  Auftrages  erforderlich  ist. Insbesondere  hat  er  unaufgefordert  alle  für  die  Ausführung  des  Auftrages  notwendigen Unterlagen  vollständig  und  so  rechtzeitig  zu  übergeben,  dass  dem Auftragnehmer  eine  angemessene  Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. 

2.  Unterlässt  der  Auftraggeber  eine  ihm  nach  Abs.  1  oder  sonst  wie obliegende  Mitwirkung  oder  kommt  er  mit  der  Annahme  der  vom Auftragnehmer angebotenen  Leistung  in  Verzug,  so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist  mit  der  Erklärung  zu  bestimmen,  dass  er  die  Fortsetzung  des Vertrages  nach  Ablauf  der  Frist  ablehnt. Nach  erfolglosem  Ablauf  der Frist darf der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen.  Unberührt  bleibt  der  Anspruch  des Auftragnehmer auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder  die  unterlassene  Mitwirkung  des  Auftraggebers  entstandenen Mehraufwendungen  sowie  des  verursachten Schadens und  zwar auch  dann,  wenn  der  Auftragnehmer von  dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 

§ 6 Sonstige Pflichten 

1.  Beide  Parteien  verpflichten  sich,  Informationen  über  Inhalt  und/oder  Ergebnis  der  erbrachten  Leistung  nur  in  gegenseitiger Abstimmung an Dritte weiterzugeben.  

 

§ 7 Haftung und Schadenersatz 

1. Die  Haftung  des  Auftragsnehmers  für  Schäden  die durch  seine  Person oder Mitarbeiter verursacht  sind,  abgesehen  von  der Herbeiführung  des  Schadens  infolge  grober  Fahrlässigkeit  und Vorsatz,  ist  begrenzt  auf  insgesamt  höchstens  den  Wert  eines durchschnittlichen  dreifachen  Monatsrechnungsbetrages  für  einen vollständigen  Monat  ohne  Umsatzsteuer.  Jede weitergehende  Haftung  des  Auftragsnehmers, insbesondere für Mangelfolgeschäden,  entgangenen  Gewinn,  ausgebliebene  Einsparungen  sowie  sonstige Vermögensschäden sind ausgeschlossen. 

2. Die  Haftung  des  Auftragnehmers  für  Datenverlust  wird  auf  den  typischen  Wiederherstellungsaufwand  beschränkt,  der  bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre. 

 

§ 8 Leistungsverzögerungen 

1.  Ereignisse  höherer  Gewalt,  die  die  Erbringung  der  Leistung  wesentlich  erschweren  oder  unmöglich  machen  sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Pandemien, Seuchen, Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich. 

2.  Kommt der Auftragnehmer mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug, kann der  Auftraggeber, nachdem er schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat, den Vertrag kündigen. Hat der Auftragnehmer den Verzug nicht zu vertreten, ist die Geltendmachung eines Verzugsschadens ausgeschlossen. 

 

§ 09 Vertragsdauer, Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Unbefristete Verträge können schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden. 

 

§ 10 Honorare, Nebenkosten, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 

1.  Das  Entgelt  für  die  Dienste  des  Auftragnehmers  bzw.  seiner  Mitarbeiter  ist  nach  vereinbarten Paketpreisen gemäß Angebot oder den  von  dem  Auftragnehmer  und  seinen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschl. Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt wird. 

2. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf den bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnissen des Auftragnehmers. 

3. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. 

4. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in Höhe von mindestens 8 %  über  dem  jeweiligen  Basiszinssatz  (§  247  Abs.1  BGB)  zu  verlangen,  es  sei  denn,  der  Schaden  ist  nachweislich  geringer.  Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen tatsächlich höheren Verzugsschaden geltend zu machen. 

5.  Honorare  und  sonstige  in  Rechnung  gestellte  Beträge  (z.B.  Reisekosten,  Spesen,  Nebenkosten  usw.)  verstehen  sich ausschließlich Mehrwertsteuer. 

6. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer beruht, nicht geltend machen. 

7. Die Aufrechnung ist nur mit gerichtlich festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig. 

 

§ 11 Schlussbestimmungen 

1.  Es  ist  ausschließlich  das  Recht  der  Bundesrepublik  Deutschland  anzuwenden.  Sind  Vorschriften  der  Allgemeinen Auftragsbedingungen  unwirksam,  werden  die  übrigen  Bestimmungen  hierdurch  nicht  berührt.  Die  Parteien  verpflichten  sich,  die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen. 

2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. 

3. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Soest.

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