AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungsverträge
von Sabine Mauderer, Consulting – Coaching – Mediation, Hexenweg 12 , 59510 Lippetal
für Coaching, Mediation, Beratungsarbeiten und ähnliche Dienstleistungen
Stand 01.04.2018
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber für alle Aufträge über Coaching, Beratungsarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung.
§ 2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
1. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung, spätestens jedoch mit Aufnahme der Arbeiten zustande.
2. Der Auftragnehmer hält sich an sein Vertragsangebot vier Wochen gebunden, sofern es nicht ausdrücklich als freibleibend gekennzeichnet ist.
§ 4 Besondere Pflichten des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und Verordnungen zu beachten und Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.
2. Diese Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers nicht an Dritte weitergegeben.
3. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
2. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Abs. 1 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmer auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
§ 6 Sonstige Pflichten
1. Beide Parteien verpflichten sich, Informationen über Inhalt und/oder Ergebnis der erbrachten Leistung nur in gegenseitiger Abstimmung an Dritte weiterzugeben.
§ 7 Haftung und Schadenersatz
1. Die Haftung des Auftragsnehmers für Schäden die durch seine Person oder Mitarbeiter verursacht sind, abgesehen von der Herbeiführung des Schadens infolge grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist begrenzt auf insgesamt höchstens den Wert eines durchschnittlichen dreifachen Monatsrechnungsbetrages für einen vollständigen Monat ohne Umsatzsteuer. Jede weitergehende Haftung des Auftragsnehmers, insbesondere für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
2. Die Haftung des Auftragnehmers für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre.
§ 8 Leistungsverzögerungen
1. Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Pandemien, Seuchen, Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
2. Kommt der Auftragnehmer mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber, nachdem er schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat, den Vertrag kündigen. Hat der Auftragnehmer den Verzug nicht zu vertreten, ist die Geltendmachung eines Verzugsschadens ausgeschlossen.
§ 09 Vertragsdauer, Kündigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Unbefristete Verträge können schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden.
§ 10 Honorare, Nebenkosten, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter ist nach vereinbarten Paketpreisen gemäß Angebot oder den von dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschl. Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt wird.
2. Die Höhe der Honorarsätze basiert auf den bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnissen des Auftragnehmers.
3. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.
4. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 Abs.1 BGB) zu verlangen, es sei denn, der Schaden ist nachweislich geringer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen tatsächlich höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
5. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer.
6. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer beruht, nicht geltend machen.
7. Die Aufrechnung ist nur mit gerichtlich festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sind Vorschriften der Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
3. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Soest.